NEWS
13.04.2013
STEIRERlan.at geht online!
Wir freuen uns für Sie „das Beste Wlan-Netzwerk“ der Steirmark bauen zu dürfen und haben dazu natürlich auch die...
mehr Info ...
KONTAKT
STEIRERLAN
Manuel Kahr & Christian Nistl OG
Hauptstraße 7
A-8472 Straß
+43 3452 21555 10
christian@steirerlan.st
+43 3452 21555 11
manuel@steirerlan.st
Impressum
Manuel Kahr & Christian Nistl OG Telefon: +43 3452 21555
Haupstraße 7 E-Mail: office@steirerlan.at
8472 Straß Bankdaten:
AUSTRIA RB Straß
Firmenbuchnummer 423471b Bankleitzahl: 38420
Umsatzidentifikation: ATU67791936 IBAN / BIC: AT32 3842 0000 0001 1833 / RZSTAT2G420
Aufsichtsbehörde: Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Str. 77-79.
Besondere Rechtsgrundlagen: Telekommunikationsgesetz 2003.
Haftung für Inhalte
Der Inhalt dieser Seiten wird mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und gepflegt. Eine Garantie für die Fehlerfreiheit, Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir jedoch nicht übernehmen und schließen daher eine Haftung für Verluste oder Schäden jeder Art, die direkt oder indirekt aus der Nutzung des Onlineangebotes dieser Website entstehen, aus.
Externe Verweise (Links zu anderen Seiten)
Unsere Seiten enthalten Links zu Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Es gelten die Haftungsbeschränkungen des § 17 E-Commerce-Gesetz (ECG) für verlinkte Seiten.
Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Datenschutzerklärung STEIRERLAN
Wir verwenden auf unserern Seiten Verweise zu Steirerlan. Die Steirerlan Verweise erkennen Sie an dem Steirerlan-Logo auf unserer Seite. Für die Nutzung von Steirerlan-Applikationen gelten die zusätzlichen Datenschutzbestimmungen. „Steirerlan“ bezeichnet den vertragsgegenständlichen Dienst und/oder die Steirerlan. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für Steirerlan ein zentrales Anliegen. Mit diesen Datenschutzbestimmungen möchte Steirerlan Sie darüber informieren, wie Steirerlan Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und wie Sie diese Daten mit anderen Nutzern austauschen können.
Datenschutzerklärung - Facebook-Plugins
Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier. Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter de-de.facebook.com/policy.php [1]
Quellennachweis:
[1] Datenschutzerklärung - Facebook-Plugins
[2] Datenschutzerklärung XING
AGB´s
§ 1 - Auftragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der im Auftrag oder in der Bestellung angeführte Dienstleister Steirerlan gegenüber dem Vertragspartner (im folgenden „Kunde“) erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von Steirerlan angenommenen Auftrages und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Steirerlan. Die in Katalogen, Prospekten, Webseiten etc., enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich (ausser bei Konsumenten), wenn im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich Steirerlan diesen ausdrücklich und – außer gegenüber Konsumenten – schriftlich unterworfen hat.
Allfällige Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit (dem Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax bzw. durch eine digital signierte e-Mail Rechnung getragen). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Abschnitt gilt nicht für Verbrauchergeschäfte und bezieht sich auch nicht auf Supportanfragen bzw. den sonstigen Schriftverkehr mit Ausnahme der Erteilung bzw. der oben genannten Änderung und/oder Ergänzung von Aufträgen.
Änderungen der AGB können von Steirerlan vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage von Steirerlan unter www.Steirerlan.at kundgemacht (bzw. werden dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird Steirerlan dies mindestens ein Monat vor Inkrafttreten in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. Steirerlan wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.
Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn Steirerlan nach Zugang von Bestellung oder Auftrag einen gegengezeichneten Vertrag oder eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt hat, oder Steirerlan mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z. B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Errichtung eines Mail-/Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellung bei Dritten etc.) begonnen hat. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.Ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Bestätigung erfolgt ist, als Beginn des Fristenlaufs der Monatserste des Monats, nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder 5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz).
Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den von Steirerlan für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit Steirerlan nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages Besprechungen zwischen Kunde und Steirerlan vorausgegangen, so ist er gemäß § 3 KSchG berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei geöffneter Software. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäss innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wurde, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht. Steirerlan wird in der betreffenden Vereinbarung auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts hinweisen. Tritt der Verbraucher nach § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 2 - Leistungen aus diesem Vertrag
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.
Die Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch Steirerlan, bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat (kurz "Bereitstellungstermin"). Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die von Steirerlan zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich Steirerlan, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 5,-- exkl. Ust. pro Woche der Überschreitung des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von Steirerlan sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche von Steirerlan zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Werktagen , in der Regel jedoch innerhalb 2 Stunden nach Störungseintritt behoben.
Der Kunde hat Steirerlan bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und Steirerlan oder von uns beauftragten Dritten nach Vereinbarung zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird Steirerlan bzw. von uns beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde Steirerlan jeden ihm dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von Steirerlan beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.
Steirerlan trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen des Pkt. 12.
Fair Use Klausel
Das Internet bietet eine praktisch unbeschränkte Fülle an Nutzungsmöglichkeiten. Einige davon belasten das lokale, aber auch das nationale und internationale Netz sehr stark (z.B. Downloads). Der Kunde verpflichtetet sich deshalb bei bestimmten Produkten zum „Fair Use“. D.h., die übermäßige oder unnötige Nutzung des Internets wird vermieden, so dass die Dienstqualität insgesamt nicht beeinträchtigt wird. Sinkt die Dienstqualität (insbesondere die Geschwindigkeit) durch Verstöße gegen die „Fair Use Policy“, behält sich Steirerlan alle notwendigen Maßnahmen vor. Mögliche Maßnahmen sind neben der Information des Kunden, die Verlangsamung/Sperrung des Kundenanschlusses, resp. einzelner Dienste, oder die Auflösung des Vertrages. Die Beurteilung einer übermäßigen oder unnötigen Nutzung wird durch Steirerlan vorgenommen.
Bei den Geschwindigkeiten handelt es sich um "Bis zu"- Geschwindigkeiten. Sollte die angegebene Geschwindigkeit technisch nicht möglich sein, wird dem Kunden die Geschwindigkeit zur Verfügung gestellt, die eine ordentliche Verbindung sicherstellt.
§ 3 - Entgelte und Entgeltänderungen
Die Entgelte für die Benutzung des Internetdienstes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige Indexanpassungsklausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht.
Preise für Installation, Wartung, Bereitstellung von VPN Zugängen, Sonderdienste und optionale Logdatenauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den „reinen“ Internetzugang (Internet-Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, - sofern nicht anderes (für Unternehmer: schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch Steirerlan gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von Steirerlan; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.
In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence (z.B. „Onlinegebühren“), die am Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am Point of Presence von Steirerlan beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den WDSL/CDSL Zugang bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen, Festplattenplatz oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Netzzugängen, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang, Internetdiensten bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.
Steirerlan behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, Telekommunikationsleitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) des Entgeltes vor.
Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen von Steirerlan abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Im Falle einer solchen Preiserhöhung wird der Kunde bis spätestens 1 Monat vor der Erhöhung schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Das kostenlose Kündigungsrecht nach § 25 Abs. 3 TKG 2003 bleibt unberührt.
Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs. 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, verrechnet werden.
Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter Prüfung sofort in Rechnung gestellt und nach Erhalt der Zahlung erfolgt (sofern lagernd) umgehend der Versand.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich mittels Banküberweisung oder im Bankeinzugsverfahren bis spätestens 10 Tage nach Rechnungslegung. Sollten Zahlungen auf anderem Weg erfolgen haben diese zwar schuldbefreiende Wirkung, Steirerlan erlaubt sich aber in diesen Fällen, eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 2,40 inkl. USt. für den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Zahlungen werden im Zweifelsfall auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Der ISP ist verpflichtet, an Schlichtungsverfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw. falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.
Steirerlan ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a., zumindest jedoch 3% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank (Europäischen Zentralbank), ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.
Steirerlan ist berechtig, bei Zahlungserinnerungen Mahnspesen in der Höhe von 18 Euro zu verrechnen. Gegenüber Konsumenten gilt, dass Mahnspesen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Steirerlan und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Steirerlan nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen, ausgenommen im Falle von Verbrauchergeschäften.
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
§ 4 - Vertragsdauer
Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte Zeit oder die in Auftrag oder Bestellung angegebene bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer 2 wöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer 2 wöchigen Kündigungsfrist bis zum 15. des vorhergehenden Monats schriftlich kündbar.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch Steirerlan. Steirerlan ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung, auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung - nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.
Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten neben dem Zahlungsverzug die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens; die Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches; die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden; die Einleitung eines Liquidationsverfahrens oder der Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes; beim Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen; weiters auch, wenn er einen überproportionalen Datentransfer verursacht (ausgenommen unlimitierte Zugänge); wenn er gegen die „Netiquette“ und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt; bei Spamming oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen.
Steirerlan kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern statt dessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. Steirerlan ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann Steirerlan bei Rechtsverletzungen die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen oder den Zugang zu dieser sperren. Steirerlan wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Steirerlan wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch Steirerlan aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.
Eine Dienstunterbrechung kann auch ohne vorherige Information des Kunden erfolgen.
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von Steirerlan auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit EUR 20,-- (exkl. Ust) vergebührt; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von Steirerlan bleiben vorbehalten.
Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen von Steirerlan gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die den ISP zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigen würden.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, Steirerlan zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Wie sind daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche Steirerlan gegenüber ableiten.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Steirerlan sind im Falle einer unbegründeten Vertragsauflösung durch den Kunden bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von Steirerlan erbrachte Vorbereitungshandlungen. Sofern nicht anders vereinbart gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr für Privatverträge und zwei Jahre für Businessverträge welche sich bei nichteinhaltung der Kündigungsfrist automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.
§ 5 - Datenschutz
Steirerlan und unsere Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.
Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz vom Steirerlan ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG 2003. Soweit der ISP gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird Steirerlan dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
Der ISP wird aufgrund § 92 Abs. 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und zu verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
Stammdaten werden gem. § 97 Abs. 2 TKG vom ISP spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Steirerlan wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw. zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird Steirerlan diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird Steirerlan die Daten nicht löschen. Ansonsten wird Steirerlan Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Daneben kann Steirerlan im gesetzlichen Rahmen eine Access-Statistik führen.
Inhaltsdaten werden von Steirerlan nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird Steirerlan die gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird Steirerlan die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten von Steirerlan, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten von Steirerlan verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Steirerlan gem. § 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass Steirerlan gem. § 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Anonymisierung via Proxy verpflichtet werden kann. Handlungen von Steirerlan aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.
§ 6 - Datensicherheit
Steirerlan wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei uns gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei Steirerlan gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet Steirerlan dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung von Steirerlan ist ausgeschlossen, wenn wir oder eine Person, für welche wir einzustehen haben, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
§ 7 - Besondere Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den ISP vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Davon umfasst sind ebenso alle Kosten der Rechtsverteidigung und -verfolgung.
Wird der ISP entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert (Streiteinlassung, Vergleich), ohne dass der Kunde - außer im Fall groben Verschuldens des ISP – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
Erlangt der Kunde Kenntnis von rechtswidrigen Vorgängen, die im Zusammenhang mit seinem Produkt stehen, ist er verpflichtet, Steirerlan hiervon zu verständigen.
Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen, fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen oder durch Dritte missbrauchen zu lassen, die zur Beeinträchtigung Dritter oder des ISP führt, bzw. für den ISP oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes (auch von Dritten) zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.
Der Kunde hat auch dafür zu sorgen, dass Beschwerden an den ISP, die in Zusammenhang mit seinen Inhalten oder Leistungen stehen, nicht übermässig anfallen (z.B. Versand von Spam durch Dritte für seine Inhalte.)
Der Kunde verpflichtet sich weiters, bei sonstigem Schadenersatz, den ISP unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass den ISP keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich der ISP anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird dem ISP Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann er berechtigt und zum Schutz der eigenen Kunden verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.
Der Kunde haftet weiters dafür, bei sonstigem Schadenersatz, dass die ihm überlassene Hard- oder Software nicht beschädigt oder missbraucht wird.
§ 8 - Nutzung fremder Software sowie Lieferung und Erstellung von Software (Scripts)
Bei individuell von Steirerlan erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei Steirerlan, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Bei der Lieferung von Software räumt Steirerlan, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde Steirerlan schad- und klaglos stellen. Steirerlan übernimmt keine Haftung für eventuell entstehende Schäden durch dem Kunden für Implementierungen zur Verfügung gestellte Software, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Steirerlan. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.
Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als „Demo“, „Public Domain“, „Freeware“ oder als „Shareware“ qualifiziert ist und die nicht von Steirerlan erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde Steirerlan von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.
Werden von Steirerlan gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.
§ 9 - Besondere Bestimmungen für Firewalls/Spamschutz/Virenschutz (Schutzssysteme)
Bei Firewalls, Spamschutz, Virenschutz udgl., die von Steirerlan aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht Steirerlan prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. Steirerlan weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit und Schutz (100%) durch Schutz-Systeme nicht möglich ist. Steirerlan weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von Steirerlan.
Die Haftung von Steirerlan für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Schutz-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt: Die Haftung von Steirerlan für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
§ 10 - Lieferung von Hardware
Dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.
Sofern dem Kunden von Steirerlan Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum Steirerlan, selbst dann, wenn sie installiert worden sind und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an Steirerlan zu retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben diese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung durch den Kunden wird dieser nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich von Steirerlan oder von deren Beauftragten vorgenommen.
Die vereinbarten Preise gelten ab Lager von Steirerlan, zuzüglich etwaiger Versandkosten. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine von Steirerlan gewünschte Transportversicherung besonders verrechnet.
§ 11 - Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin Steirerlan den Mangel angezeigt hat.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden außer für Konsumenten einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von Steirerlan bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil Steirerlan trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von Steirerlan angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind. Steirerlan haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind, sofern diese nicht im Einflussbereich von Steirerlan liegen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.
Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche gegen Steirerlan die Erhebung einer schriftlichen und detaillierten Mängelrüge innerhalb einer angemessenen Frist nach Erkennbarkeit des Mangels.
§ 12 - Haftung
Die Haftung von Steirerlan für leichte Fahrlässigkeit sowie für Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen. Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.
Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen den ISP die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.
In Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
Steirerlan betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht sichergestellt werden (SPAM Filter), dass E-mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere auf Grund von (von Steirerlan oder vom Kunden eingericheten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-mails verhindert werden. Steirerlan übernimmt hierfür keine Haftung. (ausgenommen Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit durch Steirerlan)
Steirerlan behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insb. weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von Steirerlan unabhängig sind.
Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. Steirerlan haftet für aus derartigen Ausfällen entstandene Schäden nicht, sofern sie nicht von Steirerlan vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.
Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt. Steirerlan übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von Steirerlan nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Weiters haftet Steirerlan nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage von Steirerlan oder über eine Information durch Steirerlan erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Steirerlan übernimmt dafür keine Haftung, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Steirerlan. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Steirerlan.
Steirerlan haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Telekommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von Steirerlan zu vertreten ist. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für Steirerlan oder für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet; weiters ist Steirerlan zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports). Steirerlan wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Steirerlan wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, Steirerlan von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um Steirerlan die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt Steirerlan für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
§ 13 - Sonstige Bestimmungen
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen oder erweitern nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der Interpretation.
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen. Unter Schriftlichkeit wird auch ein Fax verstanden, ausser in den Fällen, wo zwingend eine eigenhändige Unterschrift erforderlich oder vereinbart worden ist. E-Mails mit rechtsverbindlichen Inhalten (wie z. B. Anträge, Kündigungen) werden nur anerkannt, wenn die Bearbeitung von Steirerlan ausdrücklich bestätigt worden ist.)
Digitale Unterschriften werden als rechtsgültig anerkannt.
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz von Steirerlan sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch.
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden von Steirerlan nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
Steirerlan ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch nicht im Haushaltsverband des Kunden lebender Personen, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung von Steirerlan. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen Steirerlan diesbezüglich schad- und klaglos.
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift Steirerlan umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird Steirerlan diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.
Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
Vergessene Passwörter werden von Steirerlan auf Verlangen durch neue ersetzt. Jeder Verdacht einer unerlaubten Benutzung seines Zuganges durch Dritte muss Steirerlan sofort gemeldet werden.
Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen.
Satz- und Tippfehler vorbehalten